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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. EinleitungDiese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.
2. Vertragsgegenstand
ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG vermittelt in Zermatt Eigentumswohnungen, die ausschliesslich im Privatbesitz sind. Die Kontrolle der Verfügbarkeit liegt bei ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG. Deshalb können wir Ihnen in der Regel immer sofort sagen, ob das gewünschte Objekt frei oder besetzt ist.
3. Reservation und Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift des Mietvertrags schliessen Sie den Vertrag mit ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ab. Von dem Zeitpunkt an welchem der beidseitige Vertrag in den Händen von ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ist, werden die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für Sie und ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG wirksam. Erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Unterschrift keine Anzahlung, so kann ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG über das reservierte Objekt frei verfügen. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 4.4 kann ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG die Leistungen verweigern.
4. Preise
4.1 Ausgeschriebene Preise
Wenn nicht anders angegeben. sind die publizierten Preise Wochenpreise für das gesamte Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. Babybett, Babystuhl, zusätzliche Reinigung, Kaminholz, zusätzliche Bettwäsche usw.). Die Mindestmietdauer beträgt im Winter in der Regel 7 Tage mit An- und Abreise jeweils Samstag.
4.2 Zahlungen
Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
40% der Mietsumme des reservierten Mietobjektes sind innerhalb von 10 Tagen nach Unterschrift des Mietvertrages zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG zu begleichen. Bei kurzfristigen Reservationen ab 30 Tagen vor Anreise ist der gesamte Mietpreis sofort nach Unterschrift des Mietvertrages fällig und an ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. bei kurzfristigen Buchungen der gesamten Mietsumme, kann ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG die Leistungen verweigern.
4.3 Garantie / Kaution
Bei Buchung ist eine Kreditkarte (Nummer, Gültigkeitsdatum, CVC-Code) zu hinterlegen. Diese gilt zur Garantie der Buchung sowie als Kautionssicherheit. ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG behält sich vor die Kaution bei Anreise auf die Kreditkarte zu reservieren.
4.4 Annullationskosten
Bei einem Rücktritt durch Sie verrechnen wir Ihnen folgende Annullierungsgebühren (diese beinhalten CHF 100.— nichtrückerstattbare Bearbeitungsgebühren):
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Rechnungsbetrages
- 29 bis 0 Tage vor Mietbeginn / No Show: 100% des Rechnungsbetrages
4.5 Preisänderungen
Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Leistungs- und Preisänderungen, die vor Ihrer Reservation erfolgen, werden Ihnen bei Ihrer Buchung, spätestens im Mietvertrag, mitgeteilt. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind unwahrscheinlich, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Handelt es sich um eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, haben Sie das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden umgehend rückerstattet. Preisänderungen bis 22 Tage vor Mietbeginn werden aus folgenden Gründen ausdrücklich vorbehalten: Erhöhung oder Einführung von Abgaben und Steuern auf bestimmten Leistungen nach Vertragsabschluss.
5. An und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel im Büro von ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG. Die Anreise sollte zwischen 16 Uhr und 18 Uhr, die Abreise vor 9 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 18 Uhr anreisen müssen Sie uns im voraus informieren (die Adresse des Schlüsselhalters wird Ihnen dann bekannt gegeben). Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit uns ab.
6. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG
ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, erstattet. ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ist in keinem der unter Ziffer 6 erwähnten Fällen schadenersatzpflichtig.
7. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Überbelegung berechtigt ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. sofortigem Entzug des Schlüssels während der Ferien. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Am Abreisetag ist die Bettwäsche abzuziehen, die Küche aufzuräumen (die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen), der Kühlschrank zu leeren und der Abfall zu entsorgen. Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden können mit der Kaution (Pkt. 4.3) verrechnet werden.
8. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen
Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies unverzüglich zu melden. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ist nicht berechtigt, Forderungen anzuerkennen. Allfällige Forderungen sind innert vier Wochen nach vertraglichem Mietende ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, Bestätigung ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG etc.) vorzulegen. Sofern Sie obengenannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.
9. Haftung von ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG
9.1 Im Allgemeinen
Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG einen allfälligen Minderwert, wenn ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG ein Verschulden trifft. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG nicht:
- Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind
- höhere Gewalt oder Ereignisse, welche ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG, der Vermittler oder Hilfspersonen (z.B. Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnten.
- Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr
- Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls.
10. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.
11. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen ZERMATTHOMES ANTON LOCHMATTER AG, vertragliche Ansprüche vorbehalten, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der Mietperiode folgenden Tag.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Visp. Massgebend ist schweizerisches Recht.